AGB BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH

1. Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese AGB / Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Vereinbarungen zwischen der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH, Saarbrückener Str. 52, 28211 Bremen und den Kunden.

1.2 Für sämtliche vertraglichen Beziehungen gelten ausschließlich diese AGB, soweit nicht Gegenteiliges vereinbart wurde. Diese AGB bilden zusammen mit dem einzelnen Auftrag und der auftragsbezogenen Leistungsbeschreibung die „Servicevereinbarung“ bzw. die „Einzelbehandlung“.

1.3 Mit diesen AGB wird der Umfang in Bezug auf den Vertragsgegenstand gelegt

1.4 Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung und Zustimmung seitens der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH. Die Annahme von Produkten, Waren und Dienstleistungen der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH gilt als Anerkennung dieser AGB seitens des Kunden

2. Inspektion und Bestandsaufnahme vor der Schädlingsbekämpfung

2.1 Um die Bekämpfung zielgerichtet und ordnungsgemäß zu planen, behält sich die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH das Recht vor, das Objekt des Kunden zu inspizieren und eine Bestandsaufnahme bzw. Gefahrenanalyse durchzuführen. Etwaige Kosten werden im Vorfeld mit dem Kunden besprochen und gesondert ausgewiesen.

2.2 Basierend auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme wird die Bekämpfungsmaßnahme mit dem Kunden abgestimmt.

3. Vertragliche Laufzeit der Servicevereinbarungen bzw. Einzelbehandlungen

3.1 Die Vertragslaufzeit der Servicevereinbarungen beträgt 2 Jahre ab Vertragsbeginn, falls keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

3.2 Die Laufzeit der Servicevereinbarung verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

3.3 Einzelbehandlungen wie z.B. Akutmaßnahmen werden gesondert beauftragt und fakturiert.

4.Zahlungsmodalitäten

4.1 Der volle Rechnungsbetrag ist jeweils 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

4.2 Zahlungen erfolgen im Lastschriftverfahren oder per Rechnung.

4.3 Bei allgemeinen Kostenvereinbarungen kann die Vergütung jeweils zum Anfang eines Vertragsjahres angepasst werden.

4.4 Erforderliche oder gewünschte Einzelbehandlungen / Sonderbehandlungen werden gesondert beauftragt und fakturiert.

5.Anpassung der Servicevereinbarung

5.1 Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH ist gegenüber Geschäftskunden berechtigt, sachlich gerechtfertigte Anpassungen an der Servicevereinbarung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere auf Grund von veränderten Rechtsvorschriften. Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH informiert den Kunden über diese Anpassungen mindestens 1 Monat vor der geplanten Umsetzung.

5.2 Falls der Kunde diese Anpassungen nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach in Kenntnisnahme der Anpassung erfolgen.

6. Pflichten der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH

6.1 Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH führt die Schädlingsbekämpfung professionell unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, ressourcenschonend und umweltgerecht durch.

6.2 Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH achtet sorgfältig darauf, das Risiko im Rahmen der Schädlingsbekämpfung so weit wie möglich zu mindern (Minimierungsgebot).

6.3 Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH dokumentiert dem Kunden die durchgeführten Maßnahmen. Haftung gegenüber Dritten wird seitens der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH nicht übernommen.

6.4 Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH montiert und demontiert eigene/s Maschinen und Werkzeug ordnungsgemäß. Bauliche Maßnahmen an Gebäuden/Objekten sind nicht Bestandteil dieser Pflichten, es sei denn dies wird vertraglich vereinbart.

6.5 Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH erbringt die Dienstleistungen während der normalen Betriebszeit.

6.6 Notdienst und Extraaufwand werden im Vorfeld seitens der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH mit dem Kunden abgestimmt.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

7.1 Nachhaltigkeit kann nur erreicht werden, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Insbesondere bedeutet dies:

a) BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH Zugang zum Objekt zu gewähren,

b) mit der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH abgestimmten vorbereitenden Maßnahmen vor der Schädlingsbekämpfung ordnungsgemäß durchzuführen,

c) Sicherheitshinweise seitens der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH sorgfältig und akribisch zu befolgen.

7.2 Der Kunde stellt sicher, dass eine ausreichende Stromversorgung am Behandlungsort vorhanden ist.

7.3 Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung am Objekt in Bezug auf die geltenden Rechtsvorschriften (Arbeitsumfeld, Abschalten von Feuermeldeanlagen, Infrastruktur, Strom, Sicherheit der Menschen, Sicherheitshinweise, besondere Sperrgebiete, besondere Gefahrenquellen (z.B. Radioaktivität), etc.)

7.4 Der Kunde ist verpflichtet etwaige Schäden seitens der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH am Objekt umgehend der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH mitzuteilen.

7.5 Nach erfolgter ordnungsgemäßer Behandlung durch die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH ist der Kunde für die Instandsetzung des Gebäudes verantwortlich.

8. Eigentum eingesetzter Arbeitsmittel

8.1 Im Rahmen der Schädlingsbekämpfung werden unter anderem sogenannte Hygienebausteine eingesetzt (z.B. Mäuseköderboxen). Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH bleibt, falls nicht abweichend vereinbart, Eigentümer an der beim Kunden eingesetzten Ausstattung und Arbeitsmittel.

8.2 Der Kunde haftet gegenüber der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH für Schäden am Eigentum der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH.

8.3 Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH ist berechtigt nach Vertragsende oder erfolgter Einzelbehandlung das verwendete Eigentum wieder abzubauen.

8.4 Im Rahmen der Schädlingsbekämpfung trägt der Kunde die Verantwortung für eine umweltfreundliche Entsorgung der eingesetzten Schädlingsbekämpfungsmittel. Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH unterstützt auf Anfrage des Kunden.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH haftet ausschließlich dann, falls grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Rahmen der Leistungserbringung am Objekt nachgewiesen wird. Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH haftet jedoch in keinem Fall für indirekte Schäden oder etwaige Folgeschäden, wie z.B. Umsatzverlust des Kunden, Schäden durch Schädlinge oder Schäden durch Mikroorganismen, Allergene, Gifte, Chemikalien oder fremde Objekte.

9.2 Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung der Leistungserbringung an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.3 Die vertragliche Haftung der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH übersteigt den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Eigentums in keinem Fall und wird in jedem Fall durch die Höhe der niedrigsten vertraglichen Jahresgebühr begrenzt.

9.4 Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH gibt bezüglich der Elektro- und sonstigen Gebäudeinstallation vor Ort dem Kunden oder dem Verbraucher lediglich Empfehlungen aus und haftet niemals für die ausgesprochenen und nicht ausgesprochenen Empfehlungen (Hoheitsgebiet und Verantwortungsbereich des Kunden bzw. Verbrauchers).

9.5 Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH haftet in keinem Falle für Vertragsstrafen oder Gebühren, die dem Kunden nach einer betrieblichen Überprüfung, Kontrolle oder einem Schädlingsbefall auferlegt werden.

9.6 Für Privatkunden/Verbraucher gilt: Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

10. Höhere Gewalt

Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH ist in Fällen höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH liegen, von der Leistungspflicht entbunden. Der Kunde wird in solchen Fällen schnellstmöglich von der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH in Kenntnis gesetzt.

11. Kündigung der Servicevereinbarung aus wichtigem Grund

11.1 Aus wichtigem Grund kann die Servicevereinbarung schriftlich vorzeitig gekündigt werden. Ein solch wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus der Vereinbarung verletzt. Falls der Kunde eine Kündigung aus wichtigem Grund umsetzt, wird die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH gezahlte Serviceentgelte für bereits erfüllte Leistungen dem Kunden nicht zurückerstatten.

11.2 Die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH ist berechtigt, die Servicevereinbarung aus wichtigem Grund (insbesondere neuen Rechtsvorschriften) schriftlich vorzeitig und fristlos zu kündigen und/oder die eigenen Leistungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde: – schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus der Vereinbarung grob verletzt, – Zahlungsziel bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht einhält, – vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt, – die Anweisungen von BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH befolgt hat. In diesem Falle hat die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH Anspruch auf Erstattung des entgangenen Gewinns, der anfallenden Kosten und Verluste.

12. Datenschutz

12.1 Die Vertragspartner verpflichten sich die rechtlichen Bestimmungen für personenbezogene Daten zu befolgen.

12.2 Geheimhaltung seitens der BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH gilt für Informationen, die der Kunde ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat.

12.3 Der Kunde verpflichtet sich vertragliche Inhalte, insbesondere Konditionen und Leistungsbeschreibungen der Servicevereinbarung nicht an DRITTE weiterzugeben.

13. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Geltung dieser AGB bei Nichtigkeit

13.1 Der Gerichtsstand ist Bremen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13.2 Sollten einzelne Vereinbarungen oder Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen und Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall benennt die BSB Bremer Schädlingsbekämpfung GmbH eine Ersatzklausel, die dem gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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